Begriff "Ehrlichkeit"
Im schweizerischen Zivilgesetzbuch finden wir in der Einleitung im Artikel 2 folgenden Wortlaut: "1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. 2 Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz." Nach Treu und Glauben zu handeln bedeutet ehrlich zu handeln. Die Ehrlichkeit schützt also das menschliche Zusammenleben - ist sogar eine Grundlage dafür.
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